Diese Mietbedingungen regeln die Vermietung von Fahrzeugen durch Firmenname – noch offen in 3628 Uttigen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über die auf dieser Website angebotenen Fahrzeuge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Mieter und Fahrberechtigung
- Mindestalter: 18 Jahre für den Kleinwagen, 21 Jahre für den Lieferwagen.
- Erforderlich ist ein seit mindestens zwölf Monaten gültiger Führerausweis der Kategorie B, der bei der Übergabe im Original vorzuweisen ist.
- Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Personen geführt werden.
3. Mietdauer und Tarife
- Stundenmiete: für Mieten unter 24 Stunden, vor allem beim Lieferwagen.
- Tagesmiete: gestaffelt nach Anzahl Tage.
- Wochenendmiete: Freitag bis Sonntag als Paket.
Angebrochene Stunden werden anteilig verrechnet und nicht auf einen vollen Tag aufgerundet. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Verbindliche Tarife noch offen
4. Kaution
Bei der Übergabe wird eine Kaution hinterlegt, die nach beanstandungsfreier Rückgabe zurückerstattet wird. Höhe und Verfahren noch offen
5. Übergabe und Rückgabe
Abholung und Rückgabe erfolgen an der Thunstrasse 1, 3628 Uttigen innerhalb der Öffnungszeiten (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr · Sa 09:00–12:00 Uhr). Der Zustand des Fahrzeugs wird bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam protokolliert. Das Fahrzeug ist mit dem bei Übernahme vorhandenen Tankinhalt zurückzugeben; fehlender Treibstoff wird verrechnet.
Bei verspäteter Rückgabe wird die zusätzliche Zeit nach dem geltenden Tarif verrechnet.
6. Nutzung des Fahrzeugs
- Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und verschlossen abzustellen.
- Untervermietung sowie die Weitergabe an Dritte sind untersagt.
- Rauchen und die Beförderung von Tieren sind nur nach Absprache gestattet.
- Die zulässige Nutzlast des Lieferwagens darf nicht überschritten werden.
- Fahrten ins Ausland bedürfen der vorgängigen Zustimmung.
7. Versicherung und Selbstbehalt
Das Fahrzeug ist im Rahmen einer Selbstfahrervermietversicherung versichert. Deckung und Selbstbehalt noch offen Vorsatz und Grobfahrlässigkeit sowie Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind von der Deckung ausgenommen; in diesen Fällen haftet der Mieter vollumfänglich.
8. Schäden, Panne und Unfall
Schäden, Pannen und Unfälle sind unverzüglich zu melden. Bei einem Unfall ist in jedem Fall die Polizei beizuziehen und ein Unfallprotokoll zu erstellen. Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache veranlasst werden.
9. Bussen und Gebühren
Bussen, Ordnungsbussen und Gebühren, die während der Mietdauer anfallen, gehen zulasten des Mieters. Für den Bearbeitungsaufwand bei der Weiterleitung kann eine Pauschale erhoben werden.
10. Stornierung
Buchungen können bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Danach kann eine Entschädigung anfallen. Staffelung noch offen
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist 3628 Uttigen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Stand: July 2026 · Entwurf, juristisch nicht geprüft.