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Mietbedingungen

Entwurf – noch nicht verbindlich Diese Seite gehört zu einer Testinstallation. Der Text ist ein Entwurf und juristisch nicht geprüft. Gelb markierte Angaben stehen noch nicht fest.

Diese Mietbedingungen regeln die Vermietung von Fahrzeugen durch Firmenname – noch offen in 3628 Uttigen.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über die auf dieser Website angebotenen Fahrzeuge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Mieter und Fahrberechtigung

3. Mietdauer und Tarife

Angebrochene Stunden werden anteilig verrechnet und nicht auf einen vollen Tag aufgerundet. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Verbindliche Tarife noch offen

4. Kaution

Bei der Übergabe wird eine Kaution hinterlegt, die nach beanstandungsfreier Rückgabe zurückerstattet wird. Höhe und Verfahren noch offen

5. Übergabe und Rückgabe

Abholung und Rückgabe erfolgen an der Thunstrasse 1, 3628 Uttigen innerhalb der Öffnungszeiten (Mo–Fr 08:00–18:00 Uhr · Sa 09:00–12:00 Uhr). Der Zustand des Fahrzeugs wird bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam protokolliert. Das Fahrzeug ist mit dem bei Übernahme vorhandenen Tankinhalt zurückzugeben; fehlender Treibstoff wird verrechnet.

Bei verspäteter Rückgabe wird die zusätzliche Zeit nach dem geltenden Tarif verrechnet.

6. Nutzung des Fahrzeugs

7. Versicherung und Selbstbehalt

Das Fahrzeug ist im Rahmen einer Selbstfahrervermietversicherung versichert. Deckung und Selbstbehalt noch offen Vorsatz und Grobfahrlässigkeit sowie Schäden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sind von der Deckung ausgenommen; in diesen Fällen haftet der Mieter vollumfänglich.

8. Schäden, Panne und Unfall

Schäden, Pannen und Unfälle sind unverzüglich zu melden. Bei einem Unfall ist in jedem Fall die Polizei beizuziehen und ein Unfallprotokoll zu erstellen. Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache veranlasst werden.

9. Bussen und Gebühren

Bussen, Ordnungsbussen und Gebühren, die während der Mietdauer anfallen, gehen zulasten des Mieters. Für den Bearbeitungsaufwand bei der Weiterleitung kann eine Pauschale erhoben werden.

10. Stornierung

Buchungen können bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos storniert werden. Danach kann eine Entschädigung anfallen. Staffelung noch offen

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist 3628 Uttigen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.

Stand: July 2026 · Entwurf, juristisch nicht geprüft.